1. Was ist ein Verwaltungsakt im Sinne des öffentlichen Rechts?
Eine hoheitliche, einseitige Maßnahme einer Behörde, die eine konkrete Person betrifft und unmittelbare Außenwirkung entfaltet.
Explication
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche, einseitige Maßnahme einer Behörde, die im öffentlichen Recht erfolgt, eine konkrete Person oder Sachverhalt betrifft und nach außen unmittelbar Rechtswirkungen entfaltet, wie in § 35 S. 1 LVwVfG beschrieben.