Schuld entsteht dreifach: Rechtsgeschäft, Kontakt, Gesetz.
Austausch = gegenseitiges Geben; unvollkommen = meist nur einer leistet; einseitig = nur eine Partei.
Belohnung ohne Motiv; Testament ohne Erbenstellung.
Unbestellt heißt: Angebot, aber Vertrag erst durch Annahme.
§ 311 Abs. 2 = Vertrag noch nicht da, aber Schutzpflichten schon.
Kontaktverletzung: Schutzpflichten → Haftung (c. in contrahendo).
Delikt = Schadenersatz wegen rechtswidriger, schuldhafter Zurechnung.
Auf Kosten anderer ohne Rechtsgrund → Rückabwicklung nach §§ 812 ff.
Bewusst = Vertrag möglich (Auftrag); bewusstlos = nur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Konkurrierende Wege: prüfen statt wählen; Vertrag kann bei Streit tragen (Vermutung).
Schuldvertrag = Vertragsinhalt als Schuldursache; Interessen prallen im Austausch.
Teste tes connaissances sur Grundlagen des Schuldrechts und Vertragsgestaltung avec 22 questions à choix multiples et corrections détaillées.
1. Welche Aussage beschreibt die rechtsgeschäftliche Begründung eines Schuldverhältnisses am treffendsten?
2. Wodurch kommt ein Vertrag bei der Begründung eines Schuldverhältnisses grundsätzlich zustande?
Mémorisez les concepts clés de Grundlagen des Schuldrechts und Vertragsgestaltung avec 22 flashcards interactives.
Entstehungsarten von Schuldverhältnissen — welche drei?
Rechtsgeschäft, geschäftlicher Kontakt, Gesetz.
Vertragliche Begründung — § 311 Abs. 1?
Ein Schuldverhältnis entsteht meist durch Vertrag.
Einseitige Rechtsgeschäfte — Beispiel?
Auslobung oder Vermächtnis.
Importe ton cours et l'IA génère fiches, QCM et flashcards en 30 secondes.
Générateur de fiches