Gesellschaftsbegriff — Definition?
Vertragliche Verbindung von Personen zum Zweck.
Gemeinsamer Zweck — Bedeutung?
Ziel, das die Gesellschaft verfolgt.
Kräfte und Mittel — Funktion?
Ressourcen zur Zielerreichung bündeln.
Gesellschaft — zentrale Merkmale?
Vertrag, gemeinsamer Zweck, Ressourcenbündelung.
Gesellschaftsformen — Arten?
Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Rechtsgemeinschaften.
Rechtsgemeinschaften — Kennzeichen?
Keine eigene Rechtspersönlichkeit, unbeschränkte Haftung.
Juristische Personen — Definition?
Rechtssubjekte mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Rechtspersönlichkeit — Bedeutung?
Eigene Träger von Rechten und Pflichten.
Rechtsfähigkeit — Art. 53 ZGB?
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.
Handlungsfähigkeit — Art. 54 ZGB?
Fähigkeit, durch Handlungen Rechte zu begründen.
Sitz — Art?
Rechtlicher Ort, meist im Gründungsdokument festgelegt.
Sitz — Funktion?
Bestimmt Gerichtszuständigkeit und Rechtssystem.
Selbstständigkeit — juristische Person?
Eigenständige Rechtspersönlichkeit, unabhängig von Mitgliedern.
Durchgriff — Zweck?
Haftung der Mitglieder bei Missbrauch durchbrechen.
Haftung — bei Personengesellschaften?
Unbeschränkt und solidarisch.
Haftung — bei juristischen Personen?
Nur mit Gesellschaftsvermögen, Ausnahmen möglich.
Gesellschaftsvertrag — Rolle?
Grundlage für Entstehung und Organisation.
Typenfixierung — Bedeutung?
Gesellschaftsformen sind gesetzlich festgelegt.
Teste tes connaissances avec un QCM de 9 questions sur Gesellschaftsrecht: Formen, Haftung, Rechtspersönlichkeit.
1. Was versteht man unter dem Gesellschaftsbegriff im rechtlichen Kontext?
2. Welcher Gesetzesartikel regelt die eigene Rechtspersönlichkeit juristischer Personen?
Révisez le cours complet dans la fiche de révision de Gesellschaftsrecht: Formen, Haftung, Rechtspersönlichkeit.
Voir la fiche →Importe ton cours et l'IA génère des flashcards en 30 secondes.
Générateur de flashcards